Fit for 55 - die neue Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

26.10.2021

Wie soll man den passendsten Lastkraftwagen auswählen? - 1

Im Zusammenhang mit den im Juli 2021 veröffentlichten Fit-for-55-Paketen hat die Europäische Kommission die Verabschiedung einer neuen Verordnung für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorgeschlagen. Sie wird die Richtlinie 2014/94/EU (DAFI) aufheben.

Ziel der Initiative ist es, die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit eines dichten und flächendeckenden Netzes von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen. Die spezifischen Parameter der vorgeschlagenen Verordnung sind die Bereitstellung einer Mindestinfrastruktur, um die erforderliche Aufnahme von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen in allen Verkehrsträgern und in allen EU-Mitgliedstaaten zur Erreichung der Klimaziele zu unterstützen. Vollständige Interoperabilität der Infrastruktur; und umfassende Informationen für die Nutzer und angemessene Zahlungsmöglichkeiten.

Ohne weitere Maßnahmen der EU-Institutionen dürfte dieser Mangel an interoperabler und benutzerfreundlicher Betankungsinfrastruktur wahrscheinlich zu einem Hindernis für die Zunahme der Nutzung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge werden.

Der Vorschlag enthält spezifische Bestimmungen für die Einführung von Betankungs- und Nachfüllinfrastrukturen für leichte und schwere Straßenfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge.

Die Mitgliedstaaten müssen ein Mindestangebot an öffentlich zugänglichen Tankstellen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet sicherstellen, einschließlich des TEN-V-Kernnetzes und des umfassenden Straßennetzes. Sie müssen überall auf den großen Autobahnen Tankstellen einrichten - alle 60 Kilometer für die elektrische Betankung und alle 150 Kilometer für die Wasserstoffbetankung.

Es werden zusätzliche Bestimmungen eingeführt, um den Komfort der Verbraucher bei der Betankungsinfrastruktur zu gewährleisten. Dazu gehören Bestimmungen über Zahlungsoptionen, Transparenz der Preise und Information für die Verbraucher, diskriminierungsfreie Praktiken, intelligentes Aufladen und Regeln für die Stromversorgung von Ladepunkten.

Die Mitgliedstaaten sind ferner (außerdem) verpflichtet bis zum 1. Januar 2025 ein Mindestangebot an öffentlich zugänglichen LNG-Tankstellen für schwere Nutzfahrzeuge auf dem TEN-V-Haupt- und Gesamtnetz sicherzustellen.

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